Geschichte der 7 künischen Dörfer (Teil 12)

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Von der Herrschaft in Rannariedl wurde die Abgabe des Federspiels eingefordert: Jährlich mussten sechs Sperber und vier Habichte abgeliefert werden (jedoch nur vier bestimmte Höfe in Burgnähe). Die Falkenjagd erfreute sich besonders im Mittelalter großer Beliebtheit, der Besitz eines Beizfalken (Habicht) galt als Symbol echter Ritterschaft. Als Gegenleistung für die Abgabe des Federspiels durfte die niedere Jagd, die „Reisgejaid“ ausgeübt werden. Gejagt werden durften mit dieser Erlaubnis Füchse, Hasen und Geflügel, nicht aber Rehe.
Auch an Bauern im Amt Heindlschlag wurde die niedere Jagd verpachtet, als Pacht mussten dafür jährlich 40 Marder und 40 Haselhühner abgeliefert werden. Die „hohe Jagd“ oblag allein der Herrschaft. Gejagt wurden mit Sperber und Habichten Vögeln, Enten, Birkenwild und Wildschwänen. Der Ausritt zur Beizjagd erfolgte mit großem Gefolge, für die Herrschaft war er ein wichtiges gesellschaftliches Ereignis – und Vergnügen. Auch Hirsch, Reh, Wildschwein und Bär sowie Fuchs, Wolf und Fischotter wurde vom Adel gejagt, dem „niederen Volk“ war dies strengstens untersagt. Der Wolf durfte als einziges Tier von jedem Menschen getötet werden, und als Belohnung im Anschluss sogar ein Hirsch. Die Jagd auf den Bären war erlaubt, wenn er Vieherden oder Menschen anfiel. In mittelalterlicher Zeit – und sicher noch später – galt der Bär als die von der Natur geschaffene Ordnungspolizei. Alles alte, verletzte oder mindere Getier wurde vom Bären „entsorgt“. Deshalb galt der Bär als wertvoll, der von Nichtjägern nicht gejagt werden durfte. 
Als unsere Siedlungen noch von Urwald umgeben waren, waren die Dörfer und nochmals jedes Haus mit hohen, gespitzten Zäunen umgeben. Jeder Pächter/Bauer hatte Anspruch auf zwei Packhunde. Große, bissige Hunde, die nachts innerhalb der Umzäunung frei umherliefen und das Anwesen bewachten. Damit sie nicht ausbüchsten und dem Wild nachstellten, mussten sie „geprügelt“ sein. Jeder Hund trug am Halsband einen kurzen, dicken Knüppel, der ihm beim Laufen gegen die Füße schlug und ihn so behinderte. Diese Hetzhunde wurden als Eigentum der Herrschaft gesehen. So mussten im Gegenzug die Pächter mit diesen Hunden bei Ihrem Grundherren bei Hetzjagden als Treiber erscheinen. Überliefert ist die prachtvolle Ausstattung der Packhunde des Fürstbischofs: Halsbänder, Brust- und Rückengeschirr aus feinen Silberplatten, innen mit Rehdecken gefüttert, außen mit Stahlspitzen besetzt. Diese Hunde müssen alles angefallen und verbissen haben, was sich ihnen in den Weg stellte. 
Obwohl das Wildern strengstens verboten war, wurde es trotzdem fleißig ausgeübt. Umso mehr, je weiter die Herrschaft entfernt wohnte. Zur Überwachung des Wildbestandes setzte man z. B. in Wollaberg einen Waldmeister, in Jandelsbrunn einen Oberjäger ein. Wurde ein Wilddieb erwischt, gab es unterschiedlich schwere Bestrafungen. Bei leichtem „Frevel“ wurde man mit einem Hirschgeweih an den Pranger gestellt. Bei „Rückfälligkeit“ griffen die Oberen mit aller Härte durch: Enteignung von Hof und Haus, Deportation nach Österreich in die Bergwerke oder auch auf Galeeren, ggf. sogar die Todesstrafe. Es sei angefügt: Die Ausrottung der Wilderer gelang trotzdem nicht.
 
Gabriele Wilhelm
Quelle: Friedl Haertel
Grafik: wikipedia, google