Geschichte der 7 künischen Dörfer (Teil 11)
In der letzten Ausgabe wurden die Weiderechte der Bauern für ihr Milchvieh und die Ochsen behandelt. Nun stellt sich die Frage, wie es denn mit der Kleintierhaltung bzw. dem Ackerbau ausgesehen hat. Schweine als Fleischlieferant gab es, jedoch längst nicht in dem Ausmaß wie in der Neuzeit. Die Ursache ist leicht erklärt: die Erdäpfel als Futtermittel bzw. auch als Nahrungsmittel waren auf dem europäischen Kontinent bis ins 17. Jahrhundert unbekannt. Die Schweine wurden im Herbst zur Mast in die Buchen- und Eichenwälder getrieben, hier konnten sie sich bis zur Schlachtreife anfressen. Schafe gab es für den Wollbedarf, Hühner lieferten Eier und Fleisch für den „Kucheldienst“ an die Burgherrschaft. An Obst gab es wilde Vogelkirschen und Holzäpfel, an Gemüse gab es Kraut (Sauerkraut).
Nach altdeutschem Recht war das Land Eigentum des Königs bzw. Kaisers. Dieser verlieh es an verdiente Gefolgsleute: Adelige und Kirchenmänner. Sie verpflichteten sich zu Steuern, Abgaben bzw. Gefolgschaften. Im Gegenzug durften sie das Land nutznießen. Durch Bauern wurde das Land bearbeitet; sie bezahlten den „Zehnten“ (-Teil ihres Ertrages) an die Herren. Diese Naturalien wurden allmählich in jüngerer Zeit in Geld umgewandelt: der Vorläufer der uns bekannten Steuern.
Ebenso üblich waren Frondienste (Fro = Herr). Für diesen Dienst mussten die Bauern zu bestimmten Zeiten auf den Hof des Herren, und dort festgelegte Arbeiten erledigen.
Für Rannariedl bedeutete dies: die Bauern von nahegelegenen Höfen mussten regelmäßig ihren „Hofdienst“ ableisten, z. B. mit ihrem Gespann zum Bestellen der Felder oder zum Einbringen der Ernte.
Die weiter entfernten Untertanen wie vom Amt Heindlschlag wurden an 12 Tagen pro Jahr mit Gespann einbestellt. Ihre Arbeit lag z. B. im Ausbessern von Burgmauern, Brunnen, Wegebau (s. Namen Wegerbauer). Im sogenannten Robotbüchlein von 1510 ist detailgenau aufgelistet, welches Amt welche Arbeit zu verrichten hat. Von Brückenbau ist dort die Rede, genau vorgeschrieben, welche Dicke die Balken und Bretter haben müssen. Das Burgdach sei neu mit Schindeln einzudecken, wobei die Schindeln von den Untertanen bereitgestellt werden müssen. Kuchelholz hatte im Amt Heindlschlag geschlagen zu werden, für den Kucheldienst mussten Hennen und Eier geliefert werden. Der Brunnen am Maierhof sowie auf der Burg hatte gewartet zu werden. Das Oberamt Heindlschlag war auch für das Graben und Legen von Wasserleitungen (Röhren) zuständig.
,,So man den ganzen Tag Habern heigdt Ist man jedem ein Stuckh prot schuldig".
Genau vorgeschrieben war auch, für welche Arbeiten man Essen auf der Burg bekam. Über Brot und Suppe hinaus war aber kein Festessen zu erwarten.
Von den Feldfrüchten war der Zehent abzugeben. Von diesem Zehent gingen zwei Drittel an die Herrschaft, ein Drittel zunächst an den Waldkirchener Pfarrer, in späterer Zeit an den Wollaberger Pfarrer. Es konnte nicht getrickst werden: geerntet werden durfte erst, nachdem der Zehentzähler die Ernte begutachtet und ausgezählt hatten. In Wollaberg gibt es noch heute das „Zehent-Haus“, wo früher der „Zehentstadel“ stand.
Da der Frondienst zwischen Georgi und Michaeli abgeleistet werden musste (die Wege waren trocken und die meiste Arbeit stand an), blieb oftmals die Arbeit auf den eigenen Feldern liegen, die Ernte war in Gefahr, zu verderben. Auch diese Umstände führten in späterer Zeit dazu, diese „Robotleistungen“ in Geldzahlungen umzuwandeln.