Die Freizeitmöglichkeiten sind vielfältig, sie reichen vom naturnah angelegten Badesee bis zum Adalbert-Stifter-Geh- und Radweg, der im Winter zur bestens präparierten Loipe umfunktioniert wird.
Eine sportliche Herausforderung wartet in Poppenreut: ein 18-Loch-Golfplatz. Eingebettet in die malerische Landschaft, mit Blick zum Wollaberg, kommen Anfänger wie auch Fortgeschrittene auf ihre Kosten.
Die bereits im 13. Jahrhundert auf dem Wollaberg entstandene Kirche, im Laufe der Zeit abgebrannt und wiederaufgebaut, ist heute schön renoviert ein Anziehungspunkt für Besucher.
Das kulturelle Leben in der Gemeinde wird durch die rege Vereinstätigkeit bereichert.
1472 werden die in der Herrschaft Rannariedl gelegenen Dörfer urkundlich erstmals erwähnt. Mit großer Wahrscheinlichkeit kann man jedoch davon ausgehen, dass die Rodung und Besiedlungsphase bereits Mitte des 13. Jahrhunderts begann.
Dieses Jahrhundert war für die Passauer Bischöfe eine Zeit der kriegerischen Auseinandersetzungen, die viel Geld verschlangen. Da die Gefolgsmannen nicht bezahlt werden konnten, erhielten sie Lehen. Hier muss v. a. Bischof Otto von Lonsdorf erwähnt werden, der zwischen 1254 und 1257 viele bischöfliche Burgen an treue Dienstmannen verlehnte, und somit wieder zu Geld kam. Damit diese Lehen wiederum dem Besitzer aber auch Ertrag einbrachten, mussten sie besiedelt werden.
Unser Ursprung nimmt seinen Anfang im Bau der Burg Rannarigl (Rannariedl). In einer Urkunde vom 25. Dezember 1240 wird u. a. ein Chunrad von Valchenstein als Rat des Bischofs Rüdiger von Passau erwählt. Zugleich wird er beauftragt, an der Mündung der Ranna in die Donau eine neue Burg zu errichten, ein „neues Glied in der Kette der Donaufestungen“ zur Überwachung der Wasserstraße.
Als Lehensmann auf Burg Rannarigl wird der älteste Sohn Chunrads, Chalhoh von Falkenstein, beurkundet, der jüngere Sohn Heinrich erhielt Falkenstein. Die Besitzungen, die zur Herrschaft Falkenstein gehörten, wurden aufgeteilt. Ortschaften, Wälder, Jagden, Fischweiher wurden buchstäblich halbiert. So besitzt Falkenstein kein einziges, geschlossenes Gebiet mehr. Rannariedl hat als einziges geschlossenes Gebiet nur das Amt Heindlschlag aufzuweisen, die späteren künischen Dörfer. Dies ist bereits ein Hinweis darauf, dass dieses Gebiet erst nach der Teilung erschlossen wurde. Rannariedl war ein Zwergenbesitz, von dem der Lehensmann nicht leben (und auch Lehen zahlen) konnte. So gab der Passauer Bischof als Entschädigung den „Oberen Vorstwald“, ein menschenleeres Urwaldgebiet. Es dürfte das dringendste Anliegen Chalhohs gewesen sein, Siedler dorthin zu bringen und das Gebiet urbar zu machen. Mit Sicherheit gab es auch viele nachgeborene Bauernsöhne, die es zu einem eigenen Hof bringen wollten.
Vermutlich ein Bruch des Lehnseides durch Chalhoh gegenüber dem Bischof 1268 scheint der Auslöser dafür gewesen zu sein, dass zum einen Rannariedl auf drei Jahre an den Bischof zurückfiel, und zum anderen Falkenstein an das mächtige Geschlecht der Rosenberger (eine Linie des böhmischen Witigonen-Geschlechts) übergeben wurde. Zawisch von Rosenberg tritt 1272 als Inhaber von Falkenstein auf, von da an benennt er sich auch danach.
Wie bereits erwähnt, dürfte es für den neuen Herren von Rannariedl, Chalhoh von Falkenstein, ein Notwendiges gewesen sein, Siedler in den oberen Forstwald zu senden.
Dr. Schmöller nimmt aus folgenden Gründen an, dass diese Zielgruppe aus der nahen Herrschaft Viechtenstein am anderen Donauufer kamen: es gab dort ein Dorf mit dem Namen St. Ägidius. Die Wollaberger Kirche wurde diesem Heiligen geweiht. Auch der Name Ägid oder Gidi war unter den Bauern stark verbreitet. Ebenso finden sich Dörfer mit den Namen Wallern und Aschenberg an der Donau, die auf unser Wollaberg und Aßberg hinweisen können.
Heindlschlag könnte auf Heinrich von Falkenstein hinweisen, der eine Nichte des Bischofs ehelichte, Rosenberg nach Zawisch von Rosenberg (aus dem Geschlecht der Witigonen, die kurzzeitig in den Besitz der Herrschaft Falkenstein gelangten). Für Jandelsbrunn steht ein Jan von Reichenstein Pate, mit dem die Falkensteiner um 1326 viel zu tun hatten. Die Namen Grund und Hintereben beziehen sich einfach auf die geographische Lage.
Interessant ist auch die Anlage der ursprünglichen Dörfer, sogenannte Gewanndörfer. Die Felder ziehen sich hinter den Häusern parallel die Hänge hinunter. Besonders schmale Anwesen deuten auf sogenannte Halblehen hin. Dies wiederum ist als Beweis zu werten, dass die Ansiedlung durch einen Burgherrn erfolgte.
Interessant ist auch die Größe der einzelnen Dörfer, die wir dem Urbar von 1581 entnehmen können. So hatten Heindlschlag und Jandelsbrunn 14 Lehen, (Vorder)Wollaberg und Aßberg 9 Lehen, Hinterwollaberg (mit Caspar bei der Linden und Stephan in der Höll) hatte 8 Lehen, Hintereben 6, Grund 5 und Rosenberg 4 Lehen. Genannt werden auch der Rohrhof und die Grundmühle. Zu beachten gilt hier, dass ganze und halbe Lehen vergeben wurden. Auch die Größe der Lehen in den einzelnen Dörfern war unterschiedlich. Allen gemein gilt aber, dass die Anwesen sehr klein waren.
Auf Chalhoh von Falkenstein folgten seine Söhne Pilgrim, Chalhoh und Ulrich, die Burg und Herrschaft Rannariedl unter sich aufgeteilt hatten. In der nächsten Generation kam es aber immer mehr zu Streitigkeiten, so dass die Burg samt Land und Leuten 1357 an den Bischof verkauft wurde. Die Falkensteiner entschwanden 1359 von dem Bischofshof in Passau.
Durch chronischen Geldmangel war jedoch der Bischof gezwungen, die Burgen schnellstens wieder zu vergeben. 1367 wird ein Heinrich von Schaunberg als Burgherr genannt, Hans der Jägerreuter war sein Pfleger. Als „übermütig“ wird der Schaunberger bezeichnet, weswegen er von Herzog Albrecht von Österreich mit Krieg überzogen wird. Nachdem sich auch der Bischof auf die Seite des Herzogs stellt, ist der Kampf und die Herrschaft über die Burg verloren. 1384 wurden die Satzbriefe an den Passauer Bischof zurückgegeben, dieser musste allerdings dem Herzog versichern, von nun an die Burg nur mehr den Österreichern zu öffnen und an österreichische Dienstmannen zu vergeben.
In der folgenden Zeit wechseln sich auf Burg Rannariedl einige Pfleger ab. 1482 verteidigt der Pfleger Nußdorfer erfolgreich einen Überrumpelungsversuch Georgs des Reichen von Bayern-Landshut. Doch was er hier mit Gewalt nicht erreicht, wird ihm wenig später mit Geld gelingen.
Einen Wendepunkt in der Geschichte der Künischen Dörfer setzt Bischof Friedrich von Öttingen, ein Laie auf dem Passauer Bischofsstuhl. Herzog Georg der Reiche von Landshut hatte diesem das Bistum verschafft. Hier zeigt sich ein Zeugnis des gängigen Ämterkaufes, der auch vor kirchlichen Positionen nicht halt machte. Der Titel „Fürst-Bischof“ weist darauf hin, wieviel weltliche Macht die Bischöfe als Fürsten ausübten. Dementsprechend teuer war es, solch ein Amt zu erlangen.
Bischof Friedrich löste seine Schulden bzw. die des Hochstiftes ein, indem er am 15. November 1487 Rannariedel mitsamt seiner Zugehörung an Georg den Reichen für 9486 Gulden 70 rheinische Pfennige verkaufte. Über die Gründe für sein Interesse an diesem Gebiet mag man spekulieren: Mit Sicherheit war dieses Stück Land für ihn strategisch von Vorteil. Er schmälerte den Einflussbereich des Passauer Fürstbischofs, konnte die Wasserstraße vom Inn bis in die Donau befahren. Unzählige Handelsgüter waren hier unterwegs und versprachen hohe Zolleinkünfte. Im Hinterland hatte man Zugang zu aufblühenden Städten in Böhmen, ohne dem Passauer Zugeständnisse machen zu müssen.
In dieser Zeit entstand die erste erhaltene Beschreibung der Untertanen (Geltinger-Beschreibung von 1488). Die Herrschaft bildete vier Ämter, in etwa die Vorläufer der Richter-Ämter. Die sieben Künischen Dörfer sind dem Bastleins Amt in Heindlschlag zugeordnet, benannt nach dem Amtsmann Sebastian Paumann. Trotzdem der Bayern-Herzog Georg augenscheinlich so sehr hinter dem Besitz her war, veräußerte er ihn bereits im Januar 1490 weiter an den Hofmarschall und Obristen (Mund-) Schenk des Kaisers, Sigmund Prüschenk sowie dessen Bruder Heinrich, Freiherrn zu Stettenberg. Diese verpflichten sich urkundlich, das Widerlösungsrecht Passaus anzuerkennen. So stimmten der Bischof und Domkapitel dem Verkauf zu. Dennoch lag dem Verkauf ein so beträchtliches Stück Land zu Grunde, dass sogar die Bewilligung des Papstes eingeholt werden musste. Diese erfolgte im Juli 1495. Ebenso verpflichtet sich der Bischof, auf das Widerlösungsrecht zu verzichten, solange ein Prüschenk männlichen Stammes am Leben ist. Dies geschah „zu Dank an die kaiserliche Majestät und das Haus Österreich und Herzog Georg, die sich erkenntlich zeigen mögen“.
Die Rückkaufsumme solle dann nur 8700 Gulden betragen.
Doch auch in den Händen der Prüschenks hielt sich Rannarigl nicht lange. Im Oktober 1497 veräußerten die Brüder für 24 000 Gulden an den Habsburger Kaiser Maximilian I. Auch dieser erkannte das Wiedereinlösungsrecht Passaus für 9500 Gulden an.
Dieser gab im folgenden Dezember die Herrschaft für 32 000 Gulden wieder an Georg den Reichen ab. Die Freude währte nicht lange: Georg starb 1503 ohne männlichen Nachfolger, es entbrannte der Landshuter Erbfolgekrieg. Der Wittelsbacher Vetter Albrecht aus der Linie Bayern-München setzte seine Ansprüche gegen Tochter und Schwiegersohn Georgs durch. Er erhielt in dieser Sache Unterstützung von Maximilian I., allerdings für diverse Gegenleistungen, unter anderem Schloss und Herrschaft Rannarigl.
Aufgrund besonderer Freiheiten, die Österreich angeblich 1156 von Friedrich Barbarossa erhalten hatte, sah sich Maximilian nun nicht nur als Grundeigentümer, sondern nun auch voller Landesherr. Der Passauer Bischof hatte das Nachsehen.
Wir schreiben das Jahr des Herrn 1506: unsere Dörfer sind nunmehr österrreichisch.
Bevor wir nun mit dem „österreichischen Intermezzo“ weiterfahren, blicken wir noch auf das geschichtliche Szenario, das sich uns vom Hoch- bis zum ausgehenden Mittelalter in unserem Landstrich darbringt. Das hochmittelalterliche Hochstift Passau war ein kleines Fürstentum. Jedes Kind kennt Richard Löwenherz. Indirekt hat es mit ihm und der Treue zum Kaiser zu tun, dass die Passauer Bischöfe die Reichsfürstenwürde erlangten. Als Dank für das „treue bischöfliche Wirken“ in den Verhandlungen um die Freilassung von Richard Löwenherz nach der Rückkehr des Kreuzzuges bekam das Hochstift Passau 1193 die Vogtei über das Kloster Niedernburg. Die Bischöfe waren somit Landesherren geworden. Hinzu kamen weitere Herrschaftsrechte über die Stadt Passau sowie im nördlichen Donauraum.
Das Hochstift Passau lag eingekapselt zwischen drei aufstrebenden Mächten. Aufgrund der Lage, der Sitz des Bischofsstuhles und wegen der Handelsbeziehungen, die über den Goldenen Steig abgewickelt wurden, war es für Österreich, Bayern und Böhmen von großer Bedeutung.
1156 war Österreich Herzogtum geworden, konnte jedoch keinen eigenen Bischofssitz aufweisen. Weltliche und kirchliche Herrschaft gingen zu dieser Zeit Hand in Hand: Entweder man einigte oder man bekämpfte sich. Immer wieder wurden Unternehmungen durch die Passauer zurückgewiesen, auf österreichischem Boden einen Bischofststuhl zu etablieren. So konzentrierte sich die österreichische Politik auf die Passauer Kirche. Man strebte danach, die Diözese unter österreichische Kontrolle zu bringen. Nach dem Erlöschen des Geschlechtes der Babenberger führte das Haus Habsburg diese Bestrebungen weiter.
Passau musste hinnehmen, dass die Habsburger auch im Mühlviertel ihre Macht ausbauten:
Feste und Herrschaft Falkenstein an der Ranna wurden 1289 besetzt und waren von da an österreichisch.
1180 gelangten in Bayern die Wittelsbacher an die Regierung. Dies geschah zu einer Zeit, da jedes große Geschlecht, egal ob weltlich oder geistlich, versuchte, die eigene Herrschaft auszubauen. Zwischen den Wittelsbachern und den Passauer Bischöfen ergab sich zunächst eine Zusammenarbeit, die sich aber durch den Expansionsdrang der Bayern zunichte machte. Bischof Otto von Lonsdorf versuchte gemeinsam mit dem Böhmenkönig Ottokar Przemysl (zu dieser Zeit auch österreichischer König), den Bayern Einhalt zu gebieten. Dies scheiterte jedoch 1257. Die wittelsbachischen Lande reichten nun bis unmittelbar von die Tore Passaus und in den Bayerischen Wald.
Die Passauer unterstützten daraufhin den neuen österreichischen Herrscher Rudolf von Habsburg im Kampf gegen König Ottokar.
Diese isolierte Lage zwischen den drei südostdeutschen Mächten zwang die Passauer Bischöfe dazu, das vorhandene Land bestmöglich auszubauen, eine Infrastruktur zu schaffen, Wald zu roden.
In diese Zeit fällt auch die Zunahme von bebautem Land. Die landwirtschaftliche Technik macht Fortschritte, die Verpflegung der Bevölkerung konnte verbessert werden. Als Folge stiegen die Bevölkerungszahlen, mehr Menschen zogen in bürgerliche Siedlungen. Gerade in der ersten Hälfte des 13. Jahrhunderts erlebten diese einen enormen Wachstumsschub. Im Passauer Diözesansprengel stieg die Anzahl bürgerlicher Siedlungen um das Dreifache.
Ökonomisch gesehen war das 10. bis 14. Jahrhundert besonders in unserem südostdeutschen Raum eine Zeit des Aufbruchs. Ermöglicht wurde dies durch verschiedene Voraussetzungen.
Eine wichtige Errungenschaft war die Einführung der Dreifelderwirtschaft. Ein Feld wurde erst im Herbst des Jahres gepflügt, darauf wurde Wintergetreide ausgesät und im kommenden Spätsommer geerntet. Das Feld wurde gepflügt und von Unkraut frei gehalten. Im nächsten Frühjahr wurde Sommergetreide ausgesät, das wieder im Spätsommer geerntet wurde. Hierauf wurde das Feld bis zum Herbst nächsten Jahres entweder sich selbst überlassen: es begrünte und konnte als Weide verwendet werden. Es gab aber auch die „Schwarzbrache“: hier wurde das Feld weiterhin von Unkraut frei gehalten. Weizen, Gerste, Linsen, Hirse und Kraut waren die vorwiegend angebauten Sorten. Der vermehrte Anbau von Hafer ermöglichte wiederum die Haltung von Pferden, was viele tägliche Arbeiten enorm erleichterte. In diese Zeit fällt für unseren Raum auch die (Weiter-)Entwicklung des schweren Eisenpfluges. Durch seinen Einsatz konnten die Erträge in Verbindung mit der Dreifelderwirtschaft stark verbessert werden.
Klimatische Veränderungen trugen ebenfalls zu einer Verbesserung der Versorgungslage bei. Begünstigte von 800 bis 1000 ein kühles und feuchtes Klima die Entstehung dichter Urwälder, wurde es danach zunehmend wärmer und trockener. Diese „Mittelalterliche Warmzeit“ trug zu einer wesentlichen Verbesserung des landwirtschaftlichen Anbaus und dessen Ertrages bei.
Auch diesem Umstand ist die Entstehung vieler neuer Siedlungsgebiete geschuldet. Diese verbesserte Versorgung mit Lebensmittel hatte einen enormen Bevölkerungszuwachs zur Folge. Im 13. Jahrhundert stieg im Passauer Diözesansprengel innerhalb von zwei Generationen die Anzahl der bürgerlichen Siedlungen um das ca. Dreifache, die städtische Bevölkerung wuchs um ein Vielfaches der zunehmenden Landbevölkerung. So kommen wir zur nächsten Voraussetzung: die vermehrte Rodung in dem bis dato unzugänglichem Urwaldgebiet, um für die gestiegenen Bevölkerungszahlen Platz zu schaffen.
Die Künischen Dörfer sind als sogenannte „Gewannflurdörfer“ angeordnet. Lange schmale Parzellen ziehen sich hinter den Anwesen den Hügel hinab. Der Begriff Gewann leitet sich wahrscheinlich vom althochdeutschen wenden ab. Typisch für diese Gewanne ist, dass die Länge mindestens das Zehnfache der Breite besitzt. Diese Form ist auf die Schwierigkeit des Wendens mit einem Pfluggespann zurückzuführen. Normalerweise bestanden auf diesen Feldern auch der „Flurzwang“: alle Arbeiten wurden zeitgleich ausgeführt. Zum Flurzwang gehörte auch, dass die Bauern im Zuge der Erschließung Land für Feldwege abtreten mussten.
Auch wenn diese Anwesen als Lehen vergeben worden waren, so gab es für die Inhaber doch ein vererbbares Nutzungsrecht. Somit hatte die Familie eine Absicherung, auch vor der Willkür der Grundherren.
Die Zeit des Aufbruchs und der Blüte fand ein jähes Ende mit dem erstmaligen Auftreten des Schwarzen Todes. Über Handelswege aus dem Orient eingeschleppt, verbreitete sich die Pandemie von Italien bzw. Frankreich ausgehend in ganz Europa. Von 1347 bis 1353 forderte sie ca. 25 Millionen Todesopfer, 1/3 der europäischen Bevölkerung. Schätzungen auf Deutschland bezogen sprechen von ca. 10 Prozent. Am schwersten traf es blühende Städte wie z. B. Florenz, wo vier von fünf Bürgern starben. Einige wenige Gebiete (wie z. B. Teile Belgiens, Polens oder die Stadt Prag) blieben dagegen weitgehend unberührt.
Ärzte jener Tage konnten diese unbekannte Krankheit, das „große Sterben“ genannt, nicht zuordnen und auch nicht behandeln. Das Prinzip der Ansteckung von Mensch zu Mensch, geschweige denn von Tier zu Mensch, war unbekannt. Als wissenschaftliche Ursache wurde in der damaligen Zeit der „Pesthauch“ anerkannt, faulige Dämpfe aus dem Erdinneren oder über das Meer aus dem Osten herangeweht. Als andere Ursache galt die Brunnenvergiftung, die der jüdischen Mitbevölkerung angelastet wurde. Obwohl von der Obrigkeit nicht gut geheißen, kam es demzufolge immer wieder zu Judenverfolgungen. Verordnet wurde zumeist das Verbrennen von Kräutern. Ansonsten stand man dem Krankheitsverlauf machtlos gegenüber.
Auch in unserem Gebiet kann man davon ausgehen, dass etwa 1/3 der Bevölkerung der Pest zum Opfer fiel. Diese Tragödie hatte verschiedene Auswirkungen. Die Überlebenden waren traumatisiert, trauerten um verlorene Angehörige. Des weiteren fehlten Arbeitskräfte, um die aufblühende Infrastruktur aufrechtzuerhalten und weiter auszubauen.
Für viele Zeitgenossen war das große Sterben eine Strafe Gottes. Durch eigenes Fehlverhalten schickte Gott seinen Zorn über die Menschheit. Bereits zu Beginn des 14. Jahrhunderts sind häretische Bewegungen wie die der Katharer und besonders der Waldenser in unserer Region verbürgt. Unterirdische Kammern und Gänge zeugen von geheimen Treffen, so z. B. unter dem Gasthaus Lichtenauer in Wollaberg. Von dort soll ein Fluchtweg nach Aßberg führen. Diesen Bewegungen trat das Bistum energisch mit den Mitteln der Inquisition entgegen. Mit Erfolg: Sie wurden ausgerottet.
Um 1348 traten nun die Flagellanten (Geißlerzüge) in Erscheinung. Diese Umzüge dienten der Buße und Umkehr, um der Strafe Gottes etwas entgegenzusetzen. Sie waren einer christlichen Laiengemeinschaft gleichsetzbar. Jedoch wurden sie mit gemischten Gefühlen gesehen: Von den einen verehrt, wurden sie von anderen als gotteslästerlich abgelehnt.
Ein Geißlerumzug dauerte 33 1⁄2 Tage, der Lebensjahre Jesu entnommen. Die Teilnehmer zogen von Ort zu Ort, der Einzug wurde von Kirchenglocken bekannt gegeben. Mit den mitgeführten Geißeln wurde zweimal am Tag nach einem bestimmten Ritus diese Selbstkasteiung durchgeführt. Man peitschte sich bis aufs Blut, ernsthafte Verletzungen sollten jedoch vermieden werden. Der Buße- und Sühnegedanke stand im Vordergrund. Schloss man sich keinem weiteren Geißlerzug an, kehrte man nach dieser Zeit in sein altes Leben zurück.
Bereiteten sich die einen auf einen plötzlichen Tod und das Leben im Jenseits durch religiöses Suchen vor, brachte die extreme Lebenssituation bei den anderen das genaue Gegenteil zutage. Sinnengenuss ohne Einschränkung wurde von denjenigen zelebriert, die in qualvoller Angst auf das eigene Sterben warteten und nicht wussten, wann es sie ereilen würde.
Nach dem Ausflug in die Welt des ausgehenden Mittelalters schreiten wir nun weiter fort in der Historie der sieben künischen Dörfer.
1487 wurden sie mitsamt der Herrschaft Rannariedl vom Passauer Bischof Friedrich von Öttingen an Georg den Reichen – Herzog von Bayern/Landshut – verkauft. Nach dessen Ableben und als Folge des Landshuter Erbfolgekrieges kam die Herrschaft Rannariedl mitsamt den sieben künischen Dörfern an die Habsburger unter Kaiser Maximilian I.
1506: Was geschah zu dieser Zeit? Die ersten Söldner der Schweizer Garde treffen in Rom ein, der Grundstein für die Peterskirche wird gelegt. Christoph Kolumbus stirbt. Nachdem Bayern-Landshut bereits an Bayern-München gefallen war, regelte nun das Primogeniturgesetz, dass das Herzogtum Bayern von nun an an den erstgeborenen Sohn fallen solle und nicht mehr geteilt werden dürfe.
Und bei uns? Hier schiebt sich nun eine breite österreichische Enklave inmitten das bischöfliche bzw. bayerische Land. Laut einer (gefälschten) Urkunde, die auf Kaiser Friedrich Barbarossa zurückzuführen ist, sehen sich die Habsburger nicht nur als Grundeigentümer der Herrschaft Rannariedl, sondern auch als voller Landesherr. Ein großer Verlust für das Passauer Bistum. Fortan bemühen sich die Bischöfe um den Rückerwerb der Enklave oder zumindest der Landeshoheit. Durch diese Bestrebungen wird sich die Bevölkerung der unterschiedlichen Landeszugehörigkeit in den nächsten Jahrzehnten sehr bewusst werden. (Der Name der Künischen Dörfer wird jedoch erst um die Mitte des 18. Jahrhunderts gebräuchlich, als es um eine eigene Pfarrei auf dem Wallerberg geht).
Die erste genauere Beschreibung aus dem Amt Heindlschlag mit seinen zugehörigen Dörfern erfährt man 1488 in der sogenannten „Geltinger-Beschreibung“. Herzog Georg der Reiche beauftragte seinen Pfleger Geltinger auf Rannariedl mit urbarlichen Aufzeichnungen. In einem Urbar wurde ein Verzeichnis von Herrschaftsgrundstücken und ihren Einkünften angelegt, für einen evtl. Verkauf der Herrschaft ihr Wert dargestellt. In der Geltinger-Beschreibung werden jedoch nicht die behausten Untertanen (die ortsansässigen Bauern) registriert, sondern die Rechtlehner und Zahler der Königssteuer. Diese Lehner wohnten außerhalb der Herrschaft, hatten jedoch Wiesen, Wälder oder Renten im „Vorstwald im Wästleins Amt“ (Heindlschlag, Wästlein oder Bastlein leitet sich von Sebastian ab, der das Amt eines Dorfvorstehers oder Bürgermeisters innehatte).
1509 und 1525 wurden durch den Freiherren von Rain aufschlussreiche Urbare angefertigt.
So mussten laut der Steuerliste von 1509 für ein ganzes Lehen „ierliche Gullt“ 32 Pfennig und zwei Hennen an die Herrschaft abgeführt werden sowie zwei Teile Zehent.
Neben den Taufnamen erscheinen hier bereits Familiennamen. Diese kann man aufgrund des Berufes zuordnen (Paur, Paumann, Dräxler), der geografischen Lage (Caspar bei der Linden) oder auch vom Namen des Vaters (Jörig Änderl: Jörg, der Sohn des Änderl, Veitlpeter, Sixlfranzl o. ä.) ableiten. Diese Namen sind oftmals bis heute als Hausnamen auf alten Anwesen erhalten, so der alte Ausspruch: “Schosl hoaß i, da Lenznbauer bin i und Gründinger loss i mi schreiben!“ Der Hofname eines Mannes war meistens wichtiger als der Schreibname; schreiben konnten zur damaligen Zeit die wenigsten. Diese Aufgaben wurden – gegen Geld – vom Amtmann erledigt.
Im Urbar von 1581, das angefertigt wurde für den Verkauf der Herrschaft Rannariedl an den Freiherrn von Khevenhiller, liest man bereits durchgängig Tauf- und Schreibnamen. Viele davon haben sich bis heute in unserer Gegend erhalten: Tersch, Gabriell, Ziferein (Severin), Schinagl, Smölerl, Valthan (Valentin-Völtl), Paur, Drachsl, Michl, Leytgeb, Huetter, Nöppl, Kieninger, Khinigseder, Raussenperger (Rosenberger), Peschl, um nur einige Namen zu nennen.
Seit 1506 sind wir also österreichische Untertanen. Natürlich sind wir nach wie vor Untertanen der Herrschaft Rannariedl, die jedoch wurde an Österreich mit allen Rechten und Pflichten vom Bayerischen Herzog verkauft.
In diese Zeit fällt auch der Versuch der österreichischen Habsburger, sich mehr und mehr von der Diözese Passau zu lösen und sich das Regiment über die Kirche auf den habsburgischen Erblanden zu sichern. 1469 stellte Papst Paul II. die Errichtungsurkunden für die Bistümer Wiener Neustadt und Wien aus. Auch der Widerstand aus Passau konnte hier die Verdrängung des Bistums Passau aus Österreich nicht mehr verhindern.
Vor diesem Hintergrund bekommt der Verkauf der Herrschaft Rannariedl direkt vor den Toren der Stadt Passau an Österreich mit Zugang sowohl zur Donau als auch zur Klafferstraße einen gewichtigeren Hintergrund.
Zunächst verwalteten einige österreichische Pfleger die Herrschaft: seit 1506 war es ein Siegmund von Rohrbach, ab 1578 ein Achaz von Ödt. Nach dessen Tod war die Herrschaft für 45 232 Gulden zu verkaufen. Bischof Urban von Passau bat darum, den Verkauf zu unterlassen (die Passauer wollten Rannariedl ja selber gerne zurück haben). Trotzdem wurde der Verkauf am 1. Juni 1581 getätigt an Hans Freiherrn von Khevenhiller zu Aichelberg. Dieser war „kaiserlicher Rat und Orator zu Hispanien“. Doch schon im folgenden September sah sich der Freiherr – aus welchen Gründen auch immer – genötigt, die Herrschaft wiederum dem Habsburger Kaiser zum Verkauf anzubieten. Der konnte nicht kaufen, hatte aber auch keinen solventen Käufer an der Hand. Als jedoch Veit Tättenbeck, der Passauer Pfleger in Marsbach, die Herrschaft kaufen wollte, roch man Lunte. Sehr wahrscheinlich wollte er diese im Auftrag seines bischöflichen Schwagers erwerben; also lehnte man ab.
So ist es nun Zeit für den Auftritt der Salburger in den Geschichtstafeln der Künischen Dörfer. Um 1590 war Heinrich Salburger Pfleger von Falkenstein. Er streckte im August 1591 schließlich 40 000 Gulden für die Nutznießung der Herrschaft Rannariedl vor. Anscheinend handelte es sich hier um einen sehr rabiaten Herrn; jahrelang hörten die Beschwerden der Bauern gegen ihn nicht auf. 1620 kaufte Salburger die Herrschaft als freies, erbliches Eigen. Falkenstein war seit 1605 in seinem Besitz, so wurde es nach 370 Jahren mit Rannariedl wieder vereint. Es war auch ein Salburger, der 1650 die Pestsäule in Wollaberg mit folgender Inschrift errichten ließ: SIG. FR. GRAF SALBURG 1650.
Zur leichteren Verwaltung war die Herrschaft Rannariedl in vier Ämter eingeteilt: das Oberamt Heindlschlag, das Amt Wildenranna, das Hofamt Pierach nahe der Burg und das Reiffenamt bei Eppenberg (heutige öster. Nebelberg). Das Amt wurde nach dem jeweiligen Amtsinhaber benannt. Wie bereits erwähnt, dürfte es sich hierbei jeweils um ortsansässige Lehensinhaber gehandelt haben, die Lesen und Schreiben konnten und in der Form eines heutigen Bürgermeisters fungierten. Für das Amt Heindlschlag sind ingesamt neun Amtsmänner urkundlich nachweisbar. 1472 ist dies ein Amtmann Jakob, nach Sebastian Paumann wird es 1488 sowie 1509 Wästleins oder Bastleins Amt genannt.
22 Tagwerk umfasste ein Lehen, dass unsere Vorfahren in den Künischen Dörfern pachten konnten. Unvorstellbar für uns heute, wie sie ohne schweres Gerät, ohne Bulldog, Radlader, Bagger den vorhandenen Urwald roden konnten. Die Bäume fällen war vielleicht noch die leichteste Aufgabe; die Wurzelstöcke und die großen Granitquader aus dem Boden zu bekommen und zu transportieren ist uns fast unverständlich. Das noch dazu in einem Gebiet, wo das Wetter oftmals Kapriolen schlug, es viel regnete und der Winter länger dauerte als Andernorts.
1580 verkaufte der Salburger auf Rannariedl 147 Wiesörter und „etliche 100 Rämreut“ mit der Erlaubnis, darauf Häuser zu bauen. Das war der Grundstein für die Entstehung der „Häusler“ sowie weiterer Waldrodung und Siedlungsgebiete.
Nur Roggen (Korn) und Hafer gediehen in dem sonst für Getreideanbau ungeeignetem Gebiet. Viel Wald und Sumpf brachten dem empfindlichen Getreide durch viel Frost Schaden. Neben Brein (Hirse) wurde nach 1500 Heidenkorn (Buchweizen) angebaut. Die Kreuzfahrer hatten dies aus der Türkei mitgebracht, daher auch der Name.
Hirse gedieh am besten auf neu gerodetem Boden, weshalb er in alten Zehentbeschreibungen oft erwähnt wird. Daraus wurde mit Milch nahrhafter Brei gekocht, deshalb der umgängliche Name „Brein“. Wenn die Bauern auf weit entlegenen Felder arbeiteten, wurde ihnen der Brei als Mittagessen nachgetragen, weil der sich am längsten warm hielt. An hohen Festtagen schüttete man den gesottenen Brei auf ein Tuch, kühlte ihn aus, stückelte ihn und anschlieflenden backte man ihn in Schmalz aus. Dies galt als Gaumenschmaus. Doch auch aus Gerste, Hafer und Buchweizen wurde Brei gekocht. Bereits 1768 wurde in der Grafschaft auch die Kartoffel angebaut, die dann nach und nach Hirse und Buchweizen verdrängte.
Gekocht wurde in großen Eisenkessel über offenem Feuer, zu späteren Zeiten in geschlossenen Kachelöfen oder noch später in geschlossenen Herden. Als Rauchfang diente ein Loch in der Stubendecke. Durch das offene Feuer in der „Rußkuchl“ erhielten die Deckbalken, die Treim, die charakteristische schwarze Farbe. Auch die Kienspäne aus Föhren- oder Birkenholz rußten mehr, als dass sie Helligkeit abgaben. Für die Ställe gab es Öllampen, die mit Leinöl aus Flachssamen gefüllt waren. Interessant zu erwähnen ist auch die Art und Weise, wie Feuer gemacht wurde: man benötigte Zunder und Feuersteine. Zunder gewann man aus einer schwammartigen Masse aus alten Buchen. Diese wurde gekocht, und mit einem Stein zu einer fingerdicken Haut geklopft. Bei Bedarf riss man sich ein Stück ab, legte sie auf einen Feuerstein und schlug mit dem anderen Feuerstein so lange darauf, bis der Zunder zu glimmen begann. Dann wurde er mit einem ausgehöhltem Holunderrohr so lange angeblasen, bis er brannte.
Große Bedeutung hatte der Flachsanbau. Zum einen diente er der Herstellung eigener Kleidung, zum anderen bot er in späterer Zeit eine der wenigen Möglichkeiten, Geld zu verdienen. In der langen Winterzeit wurde deshalb sowohl von Frau als auch Mann gesponnen. Mit Spinnrocken und Spinnrad ging man zu den Nachbarn auf Rockaroas. Es wurde erzählt, gesungen und Neuigkeiten ausgetauscht. Für die Störweber gab es im Bauernhaus einen Webstuhl. Im Sommer wurde dann die Leinwand auf den Wiesen gebleicht. Auf einem der 12 Garnmärkte in Waldkirchen konnten Garn und Leinwand verkauft und zu Geld gemacht werden. Die Händler verkauften wiederum bis nach Italien, Holland und an den Rhein. Für die Menschen im Woid eine der wenigen Einnahmequellen, bis das Aufkommen der Maschinenweberei um 1840 dieses Einkommen stark reduzierte. Roasen, wie sie heute noch gepflegt werden, zeugen als Überbleibsel dieser Vergangenheit.
Neben dem Getreideanbau und Kauf war für das Überleben der Bauern Gras und Heu wichtig. Vier Ochsen, vier Kühe und 8 Jungrinder mussten ihr Futter haben. Drei Tagwerk Wiesen gehörten zu einem Lehen; davon konnten die Tiere nicht ernährt werden. So wurden die Wiesen, besonders die hinter dem Haus liegende Howat (Hofwiese) sorgfältig gewässert, um sie so ertragreich wie möglich zu machen. Brachliegende Felder (Dreifelderwirtschaft) wurden nach dem Einbringen der Ernte gemeinschaftlich geweidet. Bis in die Neuzeit wurde dieses Brachweiderecht von den Bauern eingefordert: Die eigenen Kühe trieb man auf die Wiesen der Nachbarn. Man kann sich vorstellen, dass dies nicht immer einvernehmlich vonstatten ging. Auch die Wasserrechte wurden strikt überwacht und bei Nichteinhalten immer wieder Prozesse geführt.
Eine zusätzliche Futterquelle bildeten die Ochsenweiden, meistens Weiden im Wald. Der Dorfhirte, der von den Bauern Lohn (z. T. auch Kost und Wohnung) erhielt, blies morgens ins Horn: darauf kamen alle Ochsen aus dem Stall und wurden auf die Weide getrieben. Für Jandelsbrunn war diese Weide auf dem Zielberg, für Wollaberg war es Neuwaid und für Heindlschlag lag die Weide neben der Straße nach Mitterau.
Einzelne Bauern pachteten noch Weiden bei ihrem Lehensherrn. Auch dies waren meistens Waldweiden, für die auf drei Jahre ein Rämbrecht (Nutzung als Weide oder Acker) bestand und Zehent gezahlt werden musste. Im vierten Jahr musste sie wieder brach liegen.
Ähnlich den Bauern aus dem Land der Abtei hatten die „Künischen“ als Haupteinnahmequelle die Viehzucht. Die Säumer, die auf den Goldenen Steigen gen Böhmen bzw. Passau zogen, mussten versorgt werden, der Fleischbedarf war sehr hoch. Zudem wuchs die Bevölkerung in Passau und Linz stetig an: auch hier mussten die Stadtbewohner vom Land aus mit Fleisch versorgt werden. Sowohl Haertel als auch Schmöller sprechen von großen Viehmärkten im Abteiland. Händler aus den großen Reichsstädten wie Augsburg, Regensburg, Nürnberg und sogar aus Italien waren zugegen.
Besonders begehrt waren neben dem Butterschmalz die Ochsen. Nach dem Einbringen der Ernte im Herbst wurden die Ochsen gemästet und verkauft. Das spärliche Heu brauchte man für das Milchvieh. Dieses brachte man über den Winter, weil man es zur Eigenversorgung brauchte. Pro Lehen waren zwei Paar Ochsen üblich, die als Zugtiere verwendet wurden. Ein Paar wurde verkauft, ein Paar wurde über den Winter behalten. Pferde waren selten, diese waren in späterer Zeit mehr als Statussymbol zu sehen.
Den Erlös aus dem Verkauf benötigten die Bauern, um die Abgaben an den Grundherren zu tätigen. Oftmals wurde auch Geld benötigt, um Brotgetreide aus Böhmen zuzukaufen. In den kurzen und oftmals zu kühlen Sommern reifte nur wenig Getreide heran oder reifte überhaupt nicht aus. Vom 15. bis ins 19. Jahrhundert hinein spricht man von der „kleinen Eiszeit“. Besonders kalte Zeitabschnitte waren von 1570 bis 1630 und von 1675 bis 1715 zu verzeichnen. Aus dieser Zeit gibt es schriftliche Zeugnisse, die von der Not der Bauern sprechen, von Schulden, die wegen Getreidekauf gemacht wurden, von dem Verkauf der Tiere, um Brot für den Winter zu haben.
Was vom eigenen Jungvieh für das nächste Jahr nicht nachgezogen werden konnte, wurde in den Künischen Dörfern hauptsächlich über den Klafferwald aus Ungarn eingeführt. Der „Ungarsteig“ zeugt noch von dieser Begebenheit. Die Herrschaft auf Rannariedl ließ sich dieses Geschäft nicht entgehen und forderte eine Ochsenmaut. Man siehe: Dies ist keine Erfindung der Neuzeit.
In der letzten Ausgabe wurden die Weiderechte der Bauern für ihr Milchvieh und die Ochsen behandelt. Nun stellt sich die Frage, wie es denn mit der Kleintierhaltung bzw. dem Ackerbau ausgesehen hat. Schweine als Fleischlieferant gab es, jedoch längst nicht in dem Ausmaß wie in der Neuzeit. Die Ursache ist leicht erklärt: die Erdäpfel als Futtermittel bzw. auch als Nahrungsmittel waren auf dem europäischen Kontinent bis ins 17. Jahrhundert unbekannt. Die Schweine wurden im Herbst zur Mast in die Buchen- und Eichenwälder getrieben, hier konnten sie sich bis zur Schlachtreife anfressen. Schafe gab es für den Wollbedarf, Hühner lieferten Eier und Fleisch für den „Kucheldienst“ an die Burgherrschaft. An Obst gab es wilde Vogelkirschen und Holzäpfel, an Gemüse gab es Kraut (Sauerkraut).
Nach altdeutschem Recht war das Land Eigentum des Königs bzw. Kaisers. Dieser verlieh es an verdiente Gefolgsleute: Adelige und Kirchenmänner. Sie verpflichteten sich zu Steuern, Abgaben bzw. Gefolgschaften. Im Gegenzug durften sie das Land nutznießen. Durch Bauern wurde das Land bearbeitet; sie bezahlten den „Zehnten“ (-Teil ihres Ertrages) an die Herren. Diese Naturalien wurden allmählich in jüngerer Zeit in Geld umgewandelt: der Vorläufer der uns bekannten Steuern.
Ebenso üblich waren Frondienste (Fro = Herr). Für diesen Dienst mussten die Bauern zu bestimmten Zeiten auf den Hof des Herren, und dort festgelegte Arbeiten erledigen.
Für Rannariedl bedeutete dies: die Bauern von nahegelegenen Höfen mussten regelmäßig ihren „Hofdienst“ ableisten, z. B. mit ihrem Gespann zum Bestellen der Felder oder zum Einbringen der Ernte.
Die weiter entfernten Untertanen wie vom Amt Heindlschlag wurden an 12 Tagen pro Jahr mit Gespann einbestellt. Ihre Arbeit lag z. B. im Ausbessern von Burgmauern, Brunnen, Wegebau (s. Namen Wegerbauer). Im sogenannten Robotbüchlein von 1510 ist detailgenau aufgelistet, welches Amt welche Arbeit zu verrichten hat. Von Brückenbau ist dort die Rede, genau vorgeschrieben, welche Dicke die Balken und Bretter haben müssen. Das Burgdach sei neu mit Schindeln einzudecken, wobei die Schindeln von den Untertanen bereitgestellt werden müssen. Kuchelholz hatte im Amt Heindlschlag geschlagen zu werden, für den Kucheldienst mussten Hennen und Eier geliefert werden. Der Brunnen am Maierhof sowie auf der Burg hatte gewartet zu werden. Das Oberamt Heindlschlag war auch für das Graben und Legen von Wasserleitungen (Röhren) zuständig.
,,So man den ganzen Tag Habern heigdt Ist man jedem ein Stuckh prot schuldig“.
Genau vorgeschrieben war auch, für welche Arbeiten man Essen auf der Burg bekam. Über Brot und Suppe hinaus war aber kein Festessen zu erwarten.
Von den Feldfrüchten war der Zehent abzugeben. Von diesem Zehent gingen zwei Drittel an die Herrschaft, ein Drittel zunächst an den Waldkirchener Pfarrer, in späterer Zeit an den Wollaberger Pfarrer. Es konnte nicht getrickst werden: geerntet werden durfte erst, nachdem der Zehentzähler die Ernte begutachtet und ausgezählt hatten. In Wollaberg gibt es noch heute das „Zehent-Haus“, wo früher der „Zehentstadel“ stand.
Da der Frondienst zwischen Georgi und Michaeli abgeleistet werden musste (die Wege waren trocken und die meiste Arbeit stand an), blieb oftmals die Arbeit auf den eigenen Feldern liegen, die Ernte war in Gefahr, zu verderben. Auch diese Umstände führten in späterer Zeit dazu, diese „Robotleistungen“ in Geldzahlungen umzuwandeln.
Von der Herrschaft in Rannariedl wurde die Abgabe des Federspiels eingefordert: Jährlich mussten sechs Sperber und vier Habichte abgeliefert werden (jedoch nur vier bestimmte Höfe in Burgnähe). Die Falkenjagd erfreute sich besonders im Mittelalter großer Beliebtheit, der Besitz eines Beizfalken (Habicht) galt als Symbol echter Ritterschaft. Als Gegenleistung für die Abgabe des Federspiels durfte die niedere Jagd, die „Reisgejaid“ ausgeübt werden. Gejagt werden durften mit dieser Erlaubnis Füchse, Hasen und Geflügel, nicht aber Rehe.
Auch an Bauern im Amt Heindlschlag wurde die niedere Jagd verpachtet, als Pacht mussten dafür jährlich 40 Marder und 40 Haselhühner abgeliefert werden. Die „hohe Jagd“ oblag allein der Herrschaft. Gejagt wurden mit Sperber und Habichten Vögeln, Enten, Birkenwild und Wildschwänen. Der Ausritt zur Beizjagd erfolgte mit großem Gefolge, für die Herrschaft war er ein wichtiges gesellschaftliches Ereignis – und Vergnügen. Auch Hirsch, Reh, Wildschwein und Bär sowie Fuchs, Wolf und Fischotter wurde vom Adel gejagt, dem „niederen Volk“ war dies strengstens untersagt. Der Wolf durfte als einziges Tier von jedem Menschen getötet werden, und als Belohnung im Anschluss sogar ein Hirsch. Die Jagd auf den Bären war erlaubt, wenn er Vieherden oder Menschen anfiel. In mittelalterlicher Zeit – und sicher noch später – galt der Bär als die von der Natur geschaffene Ordnungspolizei. Alles alte, verletzte oder mindere Getier wurde vom Bären „entsorgt“. Deshalb galt der Bär als wertvoll, der von Nichtjägern nicht gejagt werden durfte.
Jeder Pächter/Bauer hatte Anspruch auf zwei Packhunde. Große, bissige Hunde, die nachts innerhalb der Umzäunung frei umherliefen und das Anwesen bewachten. Damit sie nicht ausbüchsten und dem Wild nachstellten, mussten sie „geprügelt“ sein. Jeder Hund trug am Halsband einen kurzen, dicken Knüppel, der ihm beim Laufen gegen die Füße schlug und ihn so behinderte. Diese Hetzhunde wurden als Eigentum der Herrschaft gesehen. So mussten im Gegenzug die Pächter mit diesen Hunden bei Ihrem Grundherren bei Hetzjagden als Treiber erscheinen. Überliefert ist die prachtvolle Ausstattung der Packhunde des Fürstbischofs: Halsbänder, Brust- und Rückengeschirr aus feinen Silberplatten, innen mit Rehdecken gefüttert, außen mit Stahlspitzen besetzt. Diese Hunde müssen alles angefallen und verbissen haben, was sich ihnen in den Weg stellte. In den letzten Ausgaben des Künischen Boten wurde eingehend das tägliche Leben unserer Vorfahren betrachtet. Nun wandern wir weiter im geschichtlichen Lauf der Zeit.
Seit 1506 ist die Herrschaft Rannariedl, der die Künischen Dörfer angehören, Österreich zugehörig. Für die Einwohner dürfte es zwar das tägliche Leben nicht einfacher gemacht haben, aber des weiteren auch nicht von zu großer Bedeutung gewesen sein, da man zum einem an die Herrschaft und zum anderen an den Bischof orientiert war.
Im 16. Jahrhundert wechselten die Pfleger der Herrschaft mehrmals, bis 1590 Heinrich Salburger zunächst als Pfleger und schließlich als Besitzer erscheint. Die Salburger hielten sich bis zum Rückkauf durch Bischof Firmian 1765.
Die Salburger waren für die Besiedlung unseres und auch des Wegscheider Raumes sehr prägend.
Der erste Salburger, Heinrich, hatte zwei auffallende Eigenschaften. Zum einen wird er als „eifriger Protestant“ beschrieben. Gegen Ende des 16. Jahrhunderts hatte sich auch in unserem Gebiet der lutherische Glaube stark ausgebreitet. Der katholische Glaube lag brach: die Passauer Bischöfe hatten z. T. nicht einmal die geistlichen Weihen für ihr Amt und legten die Betonung verstärkt auf „Fürst“, weniger auf Bischof. Dieser Missstand zog sich bis in die unteren Reihen durch. Zum einen hatte man in den Pfarreien einen starken Priestermangel zu verzeichnen. Einem Bericht von 1533 zufolge werden in einer Zeit von vier Jahren nur fünf Priester geweiht. Die vorhandenen Priester betreuten eine Hauptpfarre, die entlegeneren Orte ließen sie durch schlecht ausgebildete, unterbezahlte und desinteressierte Vikare betreuen. Das katholische Leben kam praktisch zum Erliegen, der sittliche Verfall war groß. Der lutherische Glaube kam nicht von ungefähr zu dieser Zeit in unser Gebiet und fasste Fuß. Bei der Generalvisitation zur Herstellung der katholischen Lehre 1558 in den süddeutschen Landen wurde festgestellt, dass seit Menschengedenken in zahlreichen Pfarreien die Firmung nicht mehr gespendet worden war. Aus diesen Gründen wurde fortan die Pfarre Waldkirchen immer mit Passauer Domherren besetzt. Die Einsetzung von „guten, katholischen Pfarrern“ stieß bei der Bevölkerung nicht unbedingt auf Gegenliebe. So mancher Pfarrer musste mit Waffengewalt eingesetzt werden. Auch der Salburger ließ den neuen katholischen Pfarrer seiner Kirche durch Bauern vertreiben.
Die zweite Eigenschaft des Heinrich Salburger war, den Ertrag der Herrschaft Rannariedl, nachdem er sie 1590 als Pfleger übernommen hatte, so schnell wie möglich zu steigern. Auch das blieb nicht ohne Folgen. Die Bauern beschwerten sich, erst 1581 bei dem Kauf durch den Herren Khevenhüller Lehengeld bezahlt zu haben. (Dieses Geld wurde fällig, wenn ein Erbe angetreten wurde oder auch wenn ein neuer Besitzer auf die Burg kam. Das Lehen musste neu genommen werden.) Nun verlangte aber der Salburger, der 1591 ja nur Pfleger aber nicht Besitzer war, wieder das Lehengeld. Waren es 1581 noch 576 Florin, verlangte der Salburger, der nicht einmal berechtigt war, 1265 Florin. Besonders dreist war er bei den Robotleistungen. Langsam ging man dazu über, anstatt der Arbeitsleistungen Geld zu bezahlen. Salburger wollte aber weder auf das eine noch auf das andere verzichten, also verlangte er beides von den Rechtlehnern, erhöhte noch gleichzeitig den Zehent.
Zu seiner Freude, aber zur Herrschaft Schaden – so heißt es – ließ er in den oberen und unteren Vorstwald 147 Wiesörter ausgegeben: nicht nur gegen den üblichen Grundzins, sondern auch gegen eine Kaufsumme dazu. Desweiteren etliche 100 Rämreut, um darein Häusl zu bauen. (So entstand der Begriff Häusler, die behausten Untertanen sind die Bauern im Dorf). Die Alteingesessenen befürchteten Grasdiebstahl auf den alten Waldweiden sowie eine Ausreutung des Gehölzes. Es werde nicht mehr genug Holz für alle dasein. Auch der Passauer Bischof, der in Verkaufsverhandlungen von Rannariedl mit dem Habsburger stand, beschwerte sich über die Abödung der Wälder. Manche Befürchtungen wiederholen sich…
Die Besiedlungspolitik der Salburger hatte aber auch positive Seiten, Fortsetzung folgt.
Gabriele Wilhelm
Quelle: Friedl Haertel, Leonhard Schmöller, Prandstätter: Durch Waldkirchens alte Zeit Wikipedia
Kamen in der letzten Ausgabe die Salburger als ziemlich verrucht weg, sollen in dieser Ausgabe auch die guten und vor allen Dingen weitreichenden Seiten gezeigt werden.
Bereits angedeutet wurde, dass Salburger die Herrschaft Rannariedl durch Wiesörter und Rämreute aufwerten ließ. Sein Besitz erhielt einen Mehrwert: der Besitz an sich, die Steuern, Zehente und Leistungen wurden erhöht. Die ansässigen Bauern beschwerten sich ausgiebig darüber und riefen auch Kommissionen an. Zum Teil wurde Abhilfe geschaffen.
Die Siedlungspolitik der Salburger hatte weitreichende Folgen.
Einer der Nachfahren, Graf Johann Ferdinand (nachdem der erste Salburger dem „protestantischen Irrglauben“ entsagte, wurde er als „Belohnung“ geadelt), trug indirekt bei zum Bau des Gotteshauses in Breitenberg (Wenzelsreuth oder auch Neö Wöd am Braidenberg). Bischof Raymund Ferdinand von Rabatta war unschlüssig ob des Baus eines Gotteshauses in den unwirtlichen Höhenlagen des oberen Forstwaldes (Dreisesselgebiet). Graf Salburg verspricht, seine „45 Häusler des unteren forstwald“ (Schönberg, Gegenbach, Klafferstraß, Gsenget, Neureichenau und Lackenhäuser) nach Breitenberg einpfarren zu lassen. Jeder Häusler musste zudem jährlich einen Gulden an den Pfarrer von Breitenberg entrichten. Graf Salburg überlässt dem Gotteshaus in Breitenberg den halben Zehent. Nach dieser Zusage entschied sich der Passauer Bischof für den Bau des Gotteshauses. Aus einer Chronik des Jahres 1761 geht hervor, dass zur Zeit der Einweihung 1727 sieben Hochaltäre aufgestellt waren. Der Hochaltar wurde von Graf Salburg gestiftet.
Dem ganzen voraus ging eine jahrzehntelange Auseinandersetzung um die Errichtung einer eigenen Pfarrei auf dem Wollaberg, die vom Grafen gern gesehen wurde.
Wie bereits erwähnt, hatte Graf Salburg neue Rämreute ausgewiesen, um so mehr Siedler in seine Herrschaft zu bekommen. Mit dem Argument der vielen Bauern und Häusler, die bis nach Waldkirchen zur Kirche gehen mussten, versuchte er beim Bischof, die Bewilligung zu erhalten.
Bereits im 13. Jahrhundert wird auf dem Wollaberg erstmals ein Kirchlein erwähnt. Man findet in den Kirchenbüchern immer wieder Hinweise auf eine Wallfahrt auf den „Wollaperg“. Zu Beginn des 16. Jahrhunderts war auf dem Berg eine Kirche erbaut worden, die aber bereits 1641 als sehr baufällig beschrieben wird. 1650 war ein Schicksalsjahr für unseren Landstrich. Die Beulenpest hielt reiche Ernte. Vermutlich durch Brandstiftung brannte die Kirche sowie das daneben stehende Richterhaus (jetzige alte Schulhaus) bis auf die Grundmauern nieder. Sowohl Graf Salburg als auch Richter Hans Adam Göschl errichteten in Jandelsbrunn bzw. Wollaberg Pestsäulen auf den Massengräbern. Noch in neuerer Zeit wurden bei der Errichtung einer neuen Wasserleitung in Wollaberg zahlreiche Knochenreste gefunden. (Die Gräber befanden sich zur damaligen Zeit außerhalb der Siedlung).
Während der Richter im Zuge des Geschehens nach Jandelsbrunn übersiedelte, baute man die Kirche auf den Grundmauern wieder auf. Nachdem um 1680 im Österreichischen wieder eine Seuche herrschte, durfte kein Bewohner der Künischen Dörfer ins „Ausland“ nach Waldkirchen zum Gottesdienst gehen, keine Beerdigung abgehalten werden. Stattdessen schickte Dekan Bayerst den Kaplan Johann Mack auf den Wollaberg. Den Beschreibungen nach war die Kirche zu diesem Zeitpunkt noch sehr armselig, sogar der Hochaltar fehlte. Dennoch fanden sich edle Spender für eine bessere Ausstattung.
Graf Johann Ferdinand von Salburg machte im Januar 1696 eine Eingabe, um einen ständigen Vikar auf den Wollaberg zu bekommen, die fortlaufende Besiedlung mache dies nötig. Dieser solle neben der Wohnung des Mesners (jetziges altes Schulhaus) sowohl von ihm selbst als auch von den behausten Untertanen und Neuhäuslern Leistungen und Zehent erhalten. 1709 bot Saldenburg sogar einen halben Hof als Einkommen für einen Pfarrer an.
Langer Rede kurzer Sinn: Die Passauer Bischöfe (der Prozess überdauerte einige Bischöfe) waren nicht gewillt, im „österreichischen Ausland“ eine Pfarrei zu gründen. Die Zehentleistungen der Untertanen gingen verloren, ebenso wurde befürchtet, durch neue Märkte auf dem Wollaberg die „Kaufkraft“ der Künischen zu verlieren. In diesem Zusammenhang ist zu erwähnen, dass Dekan Bayerst 1681 in Waldkirchen einen neuen Pfarrhof mit Wirtschaftsgebäuden bauen ließ. Beim Marktbrand von 1683 wurde alles vernichtet, auch die Kirche erlitt großen Schaden. Das Geld der künischen Gläubigen war also unabkömmlich. Wie oben bereits geschrieben, war der Passauer Bischof Raymund eher gewillt, im neuen Rodungsgebiet am Breitenberg mit Unterstützung durch Graf Salburg eine neue Pfarrei entstehen zu lassen. Der Grund: sie würde in seinem Herrschaftsbereich liegen, die Gelder blieben letztlich bei ihm.
Keiner hatte jedoch mit der Sturheit der Künischen Bauern gerechnet: sie verweigerten die Zehentleistungen nach Waldkirchen. Einem eigenen Pfarrer würden die im Gericht Jandelsbrunn gelegenen Häusler (auch Altreichenau zählte dazu) die vorgeschriebenen erhöhten Leistungen übergeben.
Ferdinand Josef Freiherr zu Clam (der eingeheiratete Schwiegersohn der Salburger) befürwortete 1742 eine Eingabe ausdrücklich. Sogar bei Kaiserin Maria Theresia in Wien wurden einige Bauern vorstellig. Auch diese ließ mitteilen, sie sähe es gern, wenn ihren Untertanen geholfen werden würde. Waldkirchens Dekane sträubten sich hartnäckig, ebenso die jeweiligen Bischöfe. Einige Bauern wurden aufgrund der verweigerten Zahlungen in Linz sogar in Kerkerhaft genommen, durch Erlass Maria Theresias jedoch wieder freigelassen.
Ein tragischer Höhepunkt in der Auseinandersetzung wurde 1749 erreicht, als eine Christusstatue in einer feierlichen Prozession den Wollaberg hinaufgetragen wurde, dort auf dem Seitenaltar zu feierlichen Verehrung aufgestellt wurde. Dekan Loraghi aus Waldkirchen hatte dies strikt abgelehnt, fürchtete er doch um seine Marienwallfahrt, die er bereits eigenmächtig von Frischeck kurzerhand in die Waldkirchner Pfarrkirche verlegt hatte. Prompt machte er sich mit Knechten auf den Weg und holte in aller Stille die Statue vom Wollaberg. Die Tat des „Christusdiebes“ blieb nicht lange unbemerkt und nicht ohne Folgen. Gegenseitige Schuldzuweisungen waren die Folge, die aber letztlich diplomatisch (und mit Unterstützung Kaiserin Maria Theresias) beigelegt wurden.
Die Verhandlungen wurden wieder aufgenommen: Nachdem man sich über die Zahlungen, die an Waldkirchen zu verrichten waren, geeinigt hatte, bekam man 1751 auf dem Wollaberg einen Vikar. Der durfte Gottesdienste, Hochzeiten, Taufen, Beerdigungen abhalten, aber keine Kirchenbücher führen. Auch musste weiterhin an Waldkirchen obgleich der ausbleibenden Gelder Zehent entrichtet werden. Vikar Anton Höfl sollte ein eigenes Anwesen bekommen; Dekan Loraghi kaufte 1759 das „Veichtingersche“ Halbgütl in „Vorderwollaperg“ und machte damit der neuen Expositur eine Schenkung.
So ganz zufrieden waren die Künischen noch nicht: sie wollten eine Pfarrei!
Der Wunsch sollte erst in Erfüllung gehen, als Bischof Firmian die Dörfer zurückgekauft hatte und 1767 ein Pfarrvikariat auf dem Wollaberg errichtete. Auch diesmal gegen den Protest Loraghis. So schrieb ihm der erzürnte Bischof: „Jedoch können Wir nicht beargen, dass das aus billigstens Missvergnügens über deine gutbescheidene und eigennützige Widerspenstigkeit, so lang du lebest und die Pfarr Waldkirchen genießest das freie Collations-Recht über dieses Vikariat für Uns allerdings vorbehalten wollen“. D. h. normalerweise durfte der Waldkirchner Dekan die Pfarrer auf dem Wollaberg einsetzen. Loraghi hatte durch sein Verhalten dieses Recht jedoch verwirkt.
1894 wurde Wollaberg zu einer selbständigen Pfarrei erhoben, die Kirche 1844 neu erbaut mit Ausnahme des Turms, der erst 1771 neu aufgemauert wurde.
Graineth wurde 1750 zur Pfarrei erhoben, 1840 Neureichenau, 1861 Sonnen und 1899 Hintereben. 1963 wurde die damalige Filialkirche Jandelsbrunn erbaut.
Fortsetzung folgt.
Gabriele Wilhelm
Quelle: Friedl Haertel
Prandstätter: Durch Waldkirchens alte Zeit
Helmut Rührl: Das Gotteshaus zu Wenzelsreith in der neuen Welt
wikipedia
Der Bischofsstuhl in Passau sah die österreichische Enklave, die die Herrschaft Rannariedl bildete, inmitten der Stammlande so nah an den Toren Passaus äußerst ungern.
Belegt wird das durch die ständigen Versuche, die Herrschaft zurückzugewinnen. Neben Kaufangeboten, die stets abgelehnt wurden, wurden auch Prozesse geführt. Bereits 1514 strengte Bischof Wiguleus ein gerichtliches Urteil an. 1522 wurde durch Bischof Ernst der Prozess „kostenpflichtig“ verloren.
1533 versuchte derselbe Bischof, die Landeshoheit über Rannariedl auszuüben und Landessteuern einzutreiben. König Ferdinand in Wien wies ihn aufgrund der besonderen Rechte (die Landeshoheit der Österreicher) in seine Schranken.
1581 versuchte Bischof Urban von Trennbach sein Bestes, die Herrschaft zurückzugewinnen. Das, obwohl oder gerade weil er mehr mit den Habsburgern als mit den Bayern verbandelt war. (Interessanterweise stammen von nun an bis zur Säkularisation 1803 die Nachfolger auf dem Passauer Bischofsstuhl aus dem Hause Habsburg).
Im September des Jahres 1581 stand die Herrschaft durch den damaligen Eigentümer Freiherr von Khevenhiller zum Verkauf. Er bot sie dem österreichischen Kaiser an. Der konnte oder wollte sie nicht kaufen. Wahrscheinlich schickte der Bischof von Passau seinen Schwager Veit Tättenbeck, den Passauer Pfleger in Marsbach vor, die Herrschaft zu kaufen. Dem jedoch gab man sie nicht, man glaubte, dass der Bischof ihn als Mittelsmann vorschickte. Und so übernahmen die Salburger.
Von da an wird von keinen Versuchen mehr berichtet, Rannariedl zurückzukaufen. Bis schließlich mit Karl VI. 1740 das Haus Habsburg im Mannesstamm ausstirbt und durch die Heirat Maria Theresias mit dem Haus Lothringen eine neue Dynastie an die Macht kommt.
Bischof Joseph Dominikus sah seine Stunde gekommen: Er berief sich auf die alten Lehensurkunden aus dem 13. Jahrhundert und forderte aufgrund des Vorkaufsrechtes die Herrschaft zurück. Dann aber ließ er sein Tun nach „beiderseitig gewechselten Hauptschriften die ganze Handlung auf bequemere Zeiten ruhen“. Sie wurde erst durch Fürstbischof Kardinal Ernst Leopold Graf von Firmian bei seinem Amtsantritt 1763 wieder aufgenommen. Das Recht lag durch die veränderten Herrschaftsverhältnisse auf seiner Seite, Österreich musste sich zu Verhandlungen bereit erklären. So kam es 1765 zu dem Staatsvertrag, in dem Passau die Landeshoheit über Niederköstla in aller Form an Österreich abtrat. Im Gegenzug erhielt man „beede weitfängige Gerichte Jändelsbrunn und Wildenränna“ und somit die Landeshoheit sowie durch Rückkauf der Herrschaft Rannariedl auch die Grundherrschaft. Dazu gehörten auch die im Fürstentum verstreut wohnenden Untertanen mit „aller landesherrlichen Botenmäßigkeit auf ewig“.
Die Sieben Künischen Dörfer kehrten unter die Passauer Fittiche zurück.
Gezahlt wurden 300 000 Gulden „Kaufschilling“ sowie 15 000 Gulden „Leykauf und Schlüsselgeld“. Die eingetauschten Untertanen wurden mit 137 787 Gulden „Schadloshaltungskapital“ durch Passau abgelöst.
Wichtig für unsere heutigen Landeszugehörigkeiten war folgende Vereinbarung. Dem Hochstift stand es frei, die Herrschaft mit ihren Zugehörungen zu kaufen. Aber „…das Schloss mit denjenigen Untertanen, welche nicht von Passauer Land umschlossen waren, müssten auch eine österreichische Herrschaft unter österreichischer Landeshoheit bleiben…, nur über die genannten Untertanen würde die Landeshoheit abgegeben werden“.
Firmian kaufte die Herrschaft Rannariedl. Wildenranna, das ursprünglich zur Herrschaft Falkenstein gehörte, kaufte er 1770 vom Kloster Engelhartszell zurück. Somit war das Gebiet ziemlich geschlossen, denn Wegscheid war schon immer bistumisch gewesen.
Falkenstein und die Burg Rannariedl waren nicht von passauischem Land umschlossen, sie blieben also unter österreichischer Landesherrschaft.
Gabriele Wilhelm
Quelle: Friedl Haertel, Die sieben künischen Dörfer, Wikipedia
Fürstbischof Leopold Ernst Graf von Firmian
1765 wurden die sieben künischen Dörfer (zur Erinnerung: Heindlschlag, Wollaberg, Jandelsbrunn, Aßberg, Rosenberg, Grund und Hintereben) und Wildenranna von Fürstbischof Firmian durch Unterzeichnung eines Staatsvertrages mit Österreich zurückgekauft. Schloß Rannariedl und Falkenstein blieben unter österreichischer Landeshoheit.
Wer war dieser Leopold Ernst Graf von Firmian?
Ein Fürstbischof zwischen barocker Lebensfreude und vernunftbetonter Aufklärung. Die Lebensdaten sind sehr gut dokumentiert: geboren am 22. September 1708 in Trient, gestorben am 13. März 1783 in Passau. Hineingeboren in das alte Südtiroler Adelsgeschlecht derer von Firmian, die ihre Leidenschaft für die Jagd bereits in ihrem Familienwappen mit zwei Hirschstangen zeigten. Bekannt wurde er wegen dieser Leidenschaft auch als „Nimrod im Purpurgewand“.
Der junge Leopold Ernst studierte am Germanicum in Rom, wo er mit den Jesuiten in Kontakt kam, die im Bildungssystem Europas eine große Rolle spielten. Eine weitere große Rolle spielten die Jesuiten bei der „Gegenreformation“, die die Rückkehr zur Katholischen Lehre und die Abwendung vom Protestantismus zum Ziel hatte.
In späteren Zeiten suchte Ernst v. Firmian den Kontakt zum Dominikanerorden und machte sich mit kirchenreformerischen Kreisen vertraut, die die Ausübung der Seelsorge an vorderste Stelle setzten.
Der junge Firmian machte kirchenpolitisch zielstrebig Karriere. Nach seiner Tätigkeit als Domherr, Domprobst und Dekan des Metropolitankapitels in Salzburg wurde ihm 1739 die Bischofswürde von Seckau anvertraut. Kaiserin Maria Theresia von Österreich war eine große Förderin von Firmian, er war für sie ein enger und reformfreudiger Ratgeber. 1763 schließlich übernahm er das – mittlerweile exemte – Fürstbistum Passau, 1772 wurde er zum Kardinal ernannt. Der Wahlspruch des sittenstrengen Bischofs war „non vi, sed amore“ (Durch liebende Zuwendung, nicht mit Zwang). Diese Zuwendung nahm der hochgebildete und fromme Mann sehr ernst. Dem Volk sollte ein stärkerer Zugang zur Kirche ermöglicht werden, u. a. durch eine nationalsprachliche Heilige Schrift und Liturgie. So sollten Irrlehren (man kam aus der Zeit der Hexenverbrennungen) im Sinne der Vernunft Abhilfe geschaffen werden, geistliche Schauspiele sowie Prozessionen u. ä. wurden sanktioniert. Die hohe Anzahl von 90 kirchlichen Feiertagen wurde reduziert. Dem Aberglauben wurde behutsam seelsorgerische Aufklärung entgegengesetzt. Firmian wird auch als die treibende Kraft hinter Kaiserin Maria Theresia gesehen, als sie 1774 die allgemeine Schulpflicht einführte.
Ein wichtiger Grundstein des kirchenreformerischen Ansatzes war die Ausbildung von Weltpriestern (= dem Bischof unterstehend) im 1762 gegründeten Alumnat in Passau. Hierauf legte er größtes Augenmerk, suchte eigenhändig Lehrer aus und schrieb auch die Statuten eigenhändig nieder. Es war ihm ein Anliegen, die Wissenschaften nicht allein der veralteten Methodik der Jesuiten zu überlassen. Firmian gilt als der Begründer der fürstbischöflichen Akademie für Theologie, Philosophie sowie einer juristischen Fakultät ebenso wie eines Krankenhauses.
Eine Voraussetzung für die seelsorgerische Tätigkeit war ein Wissen um den Zustand der Pfarreien.
Bereits zehn Jahre nach Amtsantritt hatte Firmian einen Großteil seiner Pfarreien besucht. Das damalige Bistum war mit Besitzungen in Ober- und Niederösterreich wesentlich größer als die heutigen 5400 Quadratkilometer. So veranlasste er den Ausbau des Straßennetzes Neuburg – Passau und Passau – böhmische Grenze (etwaiger Verlauf der B12).
Förderlich für die Pfarrbesichtigungen dürfte die große Jagdleidenschaft von Firmian gewesen sein. Den größten Teil des Jahres verbrachte er auf seinen Jagdschlössern u.a. in Neuburg am Inn, Wolfstein, Thyrnau, aber auch in Wollaberg errichtete er sich 1765 ein Jagdschlößchen. Weiteres aus dem Leben Firmians und seines Wirkens erfahren Sie im nächsten Künischen Boten.
Fortsetzung folgt…
Gabriele Wilhelm
Quellen: Das Bistum Passau und seine Geschichte, Reihenfolge der Bischöfe/Bistum Passau
Der Neuburger Wald, E. Thumbach, OHM – Bischof Leopold von Firmian 1 von Unbekannt
Fürstbischof Leopold Ernst Graf von Firmian – Teil 2
Fürstbischof Firmian zeichnete sich zum einen als reformfreudiger Seelsorger aus, zum anderen als leidenschaftlicher Jäger. Er verstand es, beide Eigenschaften auf seinen Pfarrvisitation bzw. Jagdausflügen zu verbinden. Bei diesen Reisen lernte er auch den Zustand des Waldes kennen: „in was offenbarer Unordnung und Abschwand sich die meisten Waldungen unseres Fürstentums befinden, und das solche Verderbnis sich noch täglich vermehre.“
Der Wald war durch Kriegswirren und missbräuchliche Nutzung in einem sehr schlechten Zustand: Holz wurde nach gut dünken geschlagen, Aufforstung ein Fremdwort.
Die reformfreudige Tatkraft des Bischofs wirkte sich auch auf den Umgang mit der Ressource Wald aus: er erließ am 18. Juni 1776 die Hochfürstliche Passauische Forstordnung. Diese Ordnung hatte Auswirkungen auf das Abteiland, die wir heute mit dem Begriff Nachhaltigkeit umschreiben würden.
Ein wichtiger Punkt dieser Ordnung besagt, dass Häuser fortan aus Stein und nicht mehr aus Holz erbaut werden müssen. Dies ist u. a. ein Grund, warum viele Steinhäuser in unserem Gebiet aus dieser Zeit stammen. Dächer sollten mit Ziegeln oder Stroh eingedeckt werden, nicht mehr mit Schindeln. Es wurde nun unterschieden zwischen Werk- und Brennholz: Eiche, Esche, Ahorn, Linde, Nussbaum und Kirsche galten jetzt als das hochwertige Werkholz. Der Fürstbischof untersagte, Maibäume aufzustellen.
Durch die Waldweide der Bauern, den sogenannten „Blumbesuch“ des Weideviehs im Wald, war der Bestand an jungen Laubbäumen dezimiert. Hauptsächlich Nadelwald prägte das Bild. Damit dieser Verbiss endete, brach Firmian strengstens mit dieser althergebrachten Gewohnheit. Wollte man eine Eiche fällen, musste man nach der Passauer Forstordnung ein Jahr vorher die Aufzucht von drei jungen Bäumen beim zuständigen Förster nachweisen. Wiederaufforstung nach Holzeinschlägen war nun ein Thema: gute Böden sollten mit Buchen, mittlere mit Tannen und Fichten, schwache Böden mit Föhren bepflanzt werden. Für die Anzucht von Eichen gab es Geldprämien.
Wenngleich die Bauern ihr Vieh nicht mehr in den Wald treiben durften, so durfte sehr wohl das Wild ungehindert die Äcker der Bauern verwüsten. Das Wild galt als Eigentum des Fürstbischofes. Die Bauern durften dem Wild nicht nachstellen, auch nicht auf eigenem Boden. Wilderei war ebenso verboten wie „Hausgewehre“. Wiederholungstäter, von hochstiftischen Beamten gestellt, wurden empfindlich gestraft mit Schanzarbeit, Einzug zum Militär oder auch Vertreibung von Haus und Hof.
Fortsetzung folgt…
Gabriele Wilhelm
Quelle: E. Thumbach „Der Neuburger Wald“
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